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Anwalt- und Notarverein

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Beitritt zum Essener Anwalt- und Notarverein

Tafel über dem Landgerichtseingang

Jeder Rechtsanwalt mit Kanzleisitz oder Zweigstelle im Landgerichtsbezirk Essen kann unserem Verein beitreten.

Eine förmliche Beitrittserklärung ist nicht unbedingt erforderlich. Melden Sie sich einfach schriftlich mit Ihren Kontaktdaten oder persönlich in der Anwaltshalle (Zi. 85 im Landgericht Essen) und teilen Sie mit, daß Sie Mitglied werden wollen. Welche Daten wir und der DAV letztlich von Ihnen wissen wollen, können Sie dem Datenblatt Anwalt entnehmen, mit dem sich der DAV an Sie wenden wird, wenn Sie es jetzt noch nicht mitschicken. Hier wäre noch das zugehörige Schlüsselverzeichnis.

Als Mitglied des DAV werden Sie mit Ihren Kontaktdaten über dessen Anwaltsuchmaschine gefunden, ebenfalls über unsere auf dessen Datenbank zugreifende Anwaltsuche. Kosten hierfür entstehen für Sie nicht. Wollen Sie das nicht, können Sie Ihrer Aufnahme in das Verzeichnis widersprechen.

Für neu zugelassene Kollegen haben wir diesen Flyer mit Informationen über unseren Verein.

Sie können diese Beitrittserklärung ausdrucken und uns zukommen lassen oder sich unter Vervollständigung dieser vorbereiteten Mail anmelden.

Seit 2010 beträgt der Jahresbeitrag 240,00 €, wovon 127,37 € an den Deutschen Anwaltverein abfließen.

Die Erteilung der auf der Beitrittserklärung bereits vorgesehenen Lastschriftermächtigung würde die Vereinsverwaltung erheblich entlasten.

© EANV 19.05.2012