Mediation vor Gericht
Seit dem 01.05.2008 wird am Landgericht Essen das Modellprojekt "Richterliche Mediation zur Streitbeilegung" erprobt, seit dem 01.09.2008 wird die Mediation auch am Amtsgericht Essen-Borbeck angeboten, seit dem 01.01.2009 an den Amtsgerichten Gelsenkirchen und Gelsenkirchen-Buer:
Nach Eingang einer zivilrechtlichen Klage kann die für die streitige Entscheidung des Verfahrens zuständige Abteilung die Sache, wenn sie dafür geeignet erscheint und beide Parteien anwaltlich vertreten sind, an einen ausgebildeten Richtermediator [als "ersuchten Richter"] abgeben. Dieser lädt die Parteien und ihre Vertreter sehr zeitnah zu einem nicht öffentlichen und vertraulichen Gespräch mit dem Ziel, Möglichkeiten für eine Konfliktlösung zu finden. Hierbei ist der Mediator neutral im Verhältnis zu den Parteien, entscheidet nicht und erteilt auch keinen Rechtsrat.
Ausdrücklich, so verspricht man, soll hierdurch keine Verzögerung des daneben weiterlaufenden streitigen Verfahrens eintreten.
Zweckmäßig erfolgt bei Mediationsbereitschaft ein Hinweis hierauf bereits in der Klageschrift; ein Mediationsversuch erfolgt nicht, wenn eine der Parteien dies ablehnt. Gelingt dagegen eine Einigung, kann der Richtermediator hierüber einen vollstreckbaren Vergleich protokollieren, der zugleich das streitige Verfahren beendet.
Der Vorstand des Essener Anwalt- und Notarvereins begrüßt das Verfahren ausdrücklich: Ohne Rechtsverlust und zusätzliche Kosten erhalten Sie die Chance auf eine extrem schnelle Beendigung Ihres Rechtsstreits und die "Wiederherstellung des Rechtsfriedens", die zudem auch noch Kostenvorteile bietet: Zwar entsteht eine Anwaltsgebühr für den Vergleich, die Gerichtsgebühren reduzieren sich jedoch von drei Gebühren auf eine Gebühr, die im allgemeinen zwischen den Parteien aufgeteilt wird.
Hier zur Information der Flyer des Landgerichts Essen.
Im Landgerichtsbezirk Paderborn wird seit 2005 mediiert:
"Das Verfahren hilft den Parteien, unter vorrangiger Berücksichtigung ihrer Interessen, die in einem Prozess nicht immer richtig zum Ausdruck gebracht werden können, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Es wird versucht, auch insoweit häufig anders als beim gerichtlichen Vergleich, nicht nur einen Kompromiss bezüglich des anhängigen Rechtsstreits zu finden, den die Parteien als die "beste der schlechten" Möglichkeiten ansehen, sondern eine Lösung zu finden, durch die nach Möglichkeit beide Parteien gewinnen können. Dies soll dadurch erreicht werden, dass nicht nur die Kernpunkte des anhängigen Prozesses zwischen ihnen erledigt werden, sondern der "Kuchen vergrößert" wird, indem weitere der Interessenlage entsprechende Punkte mit in die Lösung einbezogen werden."
Etwa drei Viertel der durchgeführten Mediationsverfahren konnten die Paderborner erfolgreich abschließen.

