Pflichtverteidiger im Landgerichtsbezirk Essen
Einzelheiten zum Pflichtverteidiger finden Sie weiter unten. Diese Seite ist in dieser Form entstanden aufgrund einer Gesetzesänderung zum 01.01.2010: Eingefügt wurde Ziffer 4 zu § 140 Abs. 1 der Strafprozeßordnung, danach ist einem Beschuldigten, gegen den Untersuchungshaft vollstreckt wird, bereits unverzüglich nach Beginn der Untersuchungshaft ein Pflichtverteidiger beizuordnen, nicht erst, wie bisher, nach drei Monaten Haftdauer. Strafrichter und Strafverteidiger aus Essen haben in einer gemeinsamen Besprechung vereinbart, die nachfolgende Pflichtverteidiger-Liste zu erstellen, die gewährleisten soll, daß Pflichtverteidiger jederzeit in ausreichender Zahl schnell verfügbar sind. Die Liste wird jedem Strafrichter im Landgerichtsbezirk Essen sowie den Dienststellen der Polizei bekanntgegeben.
Die nachstehend aufgeführten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus Essen haben sich bereiterklärt, als Pflichtverteidiger tätig zu werden:
Akyildiz, Aykan
Berger, Eva
Bleikamp, David
Bonn, Michael
Ciurea, Christian
Degener, Tobias
Dercar, Sonja
Dercar, Thorsten
Dippel, Lars
Druckenbrodt, Tom Ravi
Engels, Karl
Everding, Sandra
Fengler-Trost, Gabriele
Fetgenheuer, Kai
Gemeinhardt, Ludwig
Grosse, Thomas
v. Heesch-Orgaß, Dr. E.
Joerke, Ingo
Kunkel, Christian
Lackert-Deeskow, Sabine
Louis, Clemens
Männig, Manfred
Mamat, Thorsten
Mehner-Heurs, Sonka
Michaelis, Heike
Neuhaus, Sven-Henning
Noll, Michael
Okcu, Seyhan
Oster, Silvia
Otto, Detlef
Puls, Klaus
Reiff, Christian
Ressler, Axel
Römer, Dr. Hans-Jürgen
Scharrmann, Timo
Strüwe, Peter
Teufer, Prof.Dr. Andreas
Klicken Sie auf einen Namen und Sie erhalten die Kontaktdaten der sämtlich in Essen kanzleiansässigen Pflichtverteidiger in einem neuen Fenster. Ist niemand zu erreichen, hilft außerhalb der Bürozeiten der Strafverteidigernotdienst Essen. Hier ist ein Vollmachtsformular zum selbstausdrucken.
Jeder Anwalt aus dem Landgerichtsbezirk Essen, der bereit ist, als Pflichtverteidiger aufzutreten und in die Liste aufgenommen werden will, kann sich hier per Email melden. Bitte bestätigen Sie mit Ihrer Anmeldung, daß Sie über die erforderliche Berufserfahrung verfügen. Zu dieser Unterseite führt auch ein verkürzter Link: anvessen.de/pv. Auf der seit Juni 2010 von der Rechtsanwaltskammer Hamm geführten Liste der Pflichtverteidiger müssen Sie sich gesondert anmelden.
Was ist ein Pflichtverteidiger?
Prozeßkostenhilfe gibt es in Strafsachen nicht, Beratungshilfe allenfalls für einen mündlichen Rat. Einen Strafverteidiger müssen Sie immer aus eigener Tasche bezahlen, wenn Sie nicht freigesprochen werden oder das Verfahren auf Kosten der Landeskasse einschließlich Ihrer Verteidigerkosten eingestellt wird.
Ausgenommen hiervon ist die sogenannte 'notwendige Verteidigung' (§§ 140 ff. der Strafprozeßordnung), bei deren Vorliegen Ihnen ein Pflichtverteidiger bestellt werden muß, den zunächst der Staat bezahlt (aber im Fall der Verurteilung bei Ihnen Rückgriff nimmt) und den Sie innerhalb einer meist kurzen Frist (häufig nur eine Woche) selbst aussuchen können. Die wichtigsten Fälle notwendiger Verteidigung waren bisher Anklage wegen eines Verbrechens (z.B. Raub, Tötung, Brandstiftung), Schwere der Tat, Anklage vor dem Landgericht oder Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage. Ab dem 01.01.2010 ist auch einem Beschuldigten, gegen den Untersuchungshaft vollstreckt wird, unverzüglich nach Beginn der Untersuchungshaft ein Pflichtverteidiger beizuordnen, nicht erst, wie bisher, nach drei Monaten Haftdauer. Der Begriff der 'Unverzüglichkeit' dieser Gesetzesänderung ist noch nicht vollständig geklärt; nimmt man den Gesetzgeber beim Wort, müßte die Beiordnung spätestens am nächsten Werktag erfolgen. Das aber wäre kontraproduktiv, wenn der Untersuchungshäftling selbst einen Verteidiger auswählen will und sich dazu noch etwas umhören möchte. Mehr als eine Woche wird der Haftrichter mit der Beiordnung aber nicht zuwarten können.
Am 16.04.2010 hat das OLG Düsseldorf festgestellt, daß der Beschuldigte trotz aller Unverzüglichkeit seinen Pflichtverteidiger selbst aussuchen darf, ein ohne seine Mitwikung bestellter Verteidiger ist zu entpflichten (4 Ws 163/10).
Benennen Sie dem Gericht keinen Pflichtverteidiger, wählt das Gericht einen für Sie aus. Mitunter kümmert sich bereits während der Ermittlungen die Staatsanwaltschaft um die Bestellung, manchmal gelingt es dem von Ihnen bereits selbst ausgesuchten Verteidiger ('Wahlverteidiger'), in Fällen im Grenzbereich des Kriteriums 'Schwierigkeit' das Gericht zu seiner Bestellung zu bewegen, wo es von sich aus noch keinen Pflichtverteidiger bestellt hätte.
