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Rechtsberatung für Mitbürger mit geringerem Einkommen

Wegbeschreibung

Alle Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie nach den Vorschriften des Beratungshilfegesetzes in allen Rechtsgebieten, jetzt auch des Steuerrechts, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 14.10.2008 festgestellt hat, daß die diesbezügliche Einschränkung des Gesetzes verfassungswidrig ist. In Strafsachen beschränkt sich die Beratungshilfe auf die Erteilung eines mündlichen Rates, in anderen Fällen kann der gesamte erforderlich werdende Schriftverkehr übernommen werden.

Für die Beratung müssen Sie lediglich die Schutzgebühr von 10,00 € entrichten.

Einen Anspruch auf Beratungshilfe (§ 1 Beratungshilfegesetz) haben Sie zunächst nur dann, wenn Ihnen im Falle eines Prozesses nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung Prozeßkostenhilfe ohne Raten zu bewilligen wäre.

Dies ist (Stand 01.04.2011, vereinfacht) dann der Fall, wenn von Ihren Einkünften (Arbeitsentgelt jedoch vorab um 182,00 € gekürzt) nach Abzug von Warmmiete, Steuern, Vorsorgeaufwendungen (wie zB. angemessene Versicherungsbeiträge), Schuldentilgungen und Werbungskosten (zB. Kosten der Fahrt zum Arbeitsplatz) nicht mehr verbleiben als monatlich 400,00 €, falls Sie alleinstehend sind. Sind Sie verheiratet, verdoppelt sich der Betrag auf 800,00 €, für jede weitere unterhaltsberechtigte Person in Ihrem Haushalt erhöht er sich um 320,00 € (Erwachsene) bzw. 316,00 € (15-18 Jahre) bzw. 276,00 € (7-14 Jahre) bzw. 237,00 € (0-6 Jahre); evtl. Einkommen ist abzuziehen.

Sind Sie arbeitslos oder beziehen Sie laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, ist diese Voraussetzung im Regelfall erfüllt. Allerdings wird von Ihnen in geeigneten Fällen erwartet, daß Sie sich zunächst selbst vergeblich um die Lösung Ihres Rechtsanliegens bemüht haben, z.B. nach Erhalt eines belastenden Bescheides durch Vorsprache bei der erlassenden Behörde.

Bitte bringen Sie geeignete Nachweise über Ihre Einkommensverhältnisse und Belastungen mit. 

Sie können die Anlaufstellen bei den Amtsgerichten Essen (Zimmer 85 im Erdgeschoß rechts vom Innenhof, gelber Bereich, Montags bis Freitags von 13:30 bis 15:30 Uhr) und Essen-Borbeck (Saal 1, im Foyer gleich links, Dienstags von 14:00 bis 15:00 Uhr) aufsuchen. Sie können sich aber auch unmittelbar an jeden Anwalt Ihrer Wahl wenden (möglichst nach vorheriger Terminsvereinbarung), was sich besonders dann empfiehlt, wenn abzusehen ist, daß ein mündlicher Rat nicht ausreichen wird oder der Streitstoff umfangreich ist.

Hier ist ein Verzeichnis aller Essener Rechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein.

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© EANV 19.05.2012