Anwaltlicher Notdienst in Strafsachen
Ihr gutes Recht bei Festnahmen, Durchsuchungen, Freiheitsentziehungen etc.:
- Jede Äußerung gegenüber den einschreitenden Beamten kann zu Ihrem Nachteil verwendet werden!
- Es ist Ihr gutes Recht, zu allen Anschuldigungen zu schweigen.
- Es ist Ihr gutes Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens jederzeit des Beistandes eines Rechtsanwaltes zu bedienen. Sie sollten darauf nie verzichten.
- Polizei und Ordnungsbehörden dürfen Ihnen den Zugang zu Rechtsanwälten und dem anwaltlichen Notdienst unter keinen Umständen verweigern. Sie müssen Sie sogar auf den Notdienst hinweisen, wenn Sie nach einem Anwalt verlangen, und Ihnen die Möglichkeit geben, zu telefonieren.
- Sie sollten daher zuerst anrufen und Rat einholen, auch wenn die Beamten Ihnen sagen, das sei alles nicht so schlimm und könne doch gleich erledigt werden. Sie wissen nicht, was daraus entstehen kann und können das in einer aufgeregten Situation wie etwa bei einer vorläufigen Festnahme oft auch nicht abschätzen.
Die Strafverteidigervereinigung NRW e.V. unterhält deswegen für den Bezirk des Landgerichts Essen einen anwaltlichen Notdienst in Strafsachen, der bei Durchsuchungen und anderen Zwangsmaßnahmen sowie jeder Art von Freiheitsentziehung außerhalb der üblichen Arbeitszeiten der Anwaltskanzleien erreichbar ist unter der gebührenfreien Rufnummer
0800-8838830
Der Notdienst ist geschaltet von montags bis freitags jeweils von 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von Freitagabend 18:00 Uhr bis Montagmorgen 08:00 Uhr durchgehend.
Sie erhalten anwaltlichen Rat am Telefon und, soweit notwendig, auch Beistand vor Ort, d.h. z.B. in der Wohnung bei der Durchsuchung oder im Gewahrsam der Polizei oder beim Haftrichter.
Der Notdienst ist kostenpflichtig mit kleinen Pauschalbeträgen; wenn Sie gerade ohne Geld sind, ist es dem jeweiligen Kollegen freigestellt, Sie von den Kosten zu befreien.
Die Inanspruchnahme des Notdienstes begründet kein Mandat, das über die zu überbrückende Notsituation hinausgeht. Sobald die Anwaltskanzleien wieder geöffnet haben, steht es Ihnen frei, sich an einen Anwalt Ihrer Wahl zu wenden. Sollten Sie einen bestimmten Anwalt bereits mit Ihrer Verteidigung oder Vertretung beauftragt haben oder dies wünschen, wird die diensttuende Kollegin oder der Kollege Ihre Anwältin bzw. Ihren Anwalt zum nächstmöglichen Zeitpunkt unterrichten.
[AN] [Quelle Bild oben: DeutscherAnwaltVerein]
