Streitschlichtung durch Schiedspersonen
In bestimmten Fällen müssen Sie eine Schiedsfrau / einen Schiedsmann einschalten, bevor der Rechtsweg zur Staatsanwaltschaft oder zum Gericht eröffnet ist. Die Schiedspersonen sind "gestandene Mitbürger", aber weder als Juristen noch als Mediatoren ausgebildet.
- In Strafsachen: Bei den sog. Privatklagedelikten (einfache Körperverletzung, Beleidigung u.dgl.; § 380 der Strafprozeßordnung)
- In Zivilsachen: Bei bestimmten Nachbarrechtsstreitigkeiten. Die vorübergehende Zuständigkeit in bestimmten Zivilverfahren bei bei Streitwerten bis 600,00 € wurde zum 01.01.2008 abgeschafft.
Generelle Angaben finden Sie hier: Streitschlichtung.
Hier die Adressen und Zuständigkeiten der Schiedsämter in Essen (3 Seiten, die Möglichkeit zum Blättern verbirgt sich vor der Liste).
