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Streitschlichtung durch Schiedspersonen

Tafel über dem Landgerichtseingang

In bestimmten Fällen müssen Sie eine Schiedsfrau / einen Schiedsmann einschalten, bevor der Rechtsweg zur Staatsanwaltschaft oder zum Gericht eröffnet ist. Die Schiedspersonen sind "gestandene Mitbürger", aber weder als Juristen noch als Mediatoren ausgebildet.

  • In Strafsachen: Bei den sog. Privatklagedelikten (einfache Körperverletzung, Beleidigung u.dgl.; § 380 der Strafprozeßordnung)
  • In Zivilsachen: Bei bestimmten Nachbarrechtsstreitigkeiten. Die vorübergehende Zuständigkeit in bestimmten Zivilverfahren bei bei Streitwerten bis 600,00 € wurde zum 01.01.2008 abgeschafft.

Generelle Angaben finden Sie hier: Streitschlichtung.

Hier die Adressen und Zuständigkeiten der Schiedsämter in Essen (3 Seiten, die Möglichkeit zum Blättern verbirgt sich vor der Liste).

 

 

 

 

© EANV 19.05.2012